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Klimaanlagen im Gemeindebau ab sofort erlaubt! Ihr Fahrplan zur kühlen Wohnung

Ist für den Einbau im Gemeindebau trotzdem eine Genehmigung erforderlich?

Ja. Der Einbau ist zwar grundsätzlich erlaubt, bedarf jedoch ausnahmslos in jedem Einzelfall der expliziten schriftlichen Zustimmung von Wiener Wohnen. Bauen Sie niemals ohne Freigabe, um rechtliche Schritte zu vermeiden.

Bis vor Kurzem war der Einbau einer aktiven Kühlung im Wiener Gemeindebau jedoch an extrem restriktive Bedingungen geknüpft: Ohne den Nachweis der Pflegestufe 6 oder spezifische gewerberechtliche Auflagen gab es praktisch keine Genehmigung. Das führte dazu, dass über einen Fünfjahreszeitraum hinweg von rund 700 Anträgen magere 100 positiv beschieden wurden. Die meisten Mieter mussten die Hitze ertragen oder wichen auf ineffiziente, lautstarke mobile Monoblock-Geräte aus.

Doch jetzt gibt es die historische Kehrtwende! Mit dem Beschluss der Stadt Wien vom 20. Mai 2026 wurde der rechtliche Umgang mit Klimaanlagen fundamental neu geordnet. Die medizinische Nachweispflicht fällt komplett weg. Unter Einhaltung klarer technischer Richtlinien stimmt die Hausverwaltung Stadt Wien – Wiener Wohnen der Montage von Klimageräten nun grundsätzlich zu.

Als Ihr konzessionierter Installationsfachbetrieb stehen wir Ihnen bei diesem Prozess von der technischen Planung bis zur behördlichen Freigabe und fertigen Montage verlässlich zur Seite!

Was hat sich geändert? Die alte vs. neue Regelung im Überblick

Der Weg zur Abkühlung ist seit dem 20. Mai 2026 wesentlich unbürokratischer geworden:

  • Genehmigungspflicht: Früher gab es eine Einzelfallprüfung mit extrem hoher Ablehnungsquote. Heute gilt eine grundsätzliche Zustimmung, solange die technischen Standards eingehalten werden.
  • Medizinischer Nachweis: War früher zwingend erforderlich (z. B. Pflegestufe 6) – ist nun vollständig aufgehoben.
  • Zulässige Geräte: Es gab keine standardisierte Freigabe für Privatwohnungen. Ab sofort sind hocheffiziente Split-Klimageräte mit Inverter-Technologie der feste Standard.
  • Zielgruppe: Früher nur Härtefälle; jetzt alle Mieter von Wohnungen sowie die rund 5.000 Gewerbeflächen im Gemeindebau.
  • Kosten & Haftung: Die vollständige Kosten- und Rückbaupflicht liegt beim Mieter.

Welche Klimasysteme gibt es? Split-Geräte vs Unico-Systeme

Für die perfekte Klimatisierung stehen verschiedene Technologien bereit. Wiener Wohnen macht hierbei jedoch sehr klare Vorgaben:

1. Hocheffiziente Split-Klimageräte (Der freigegebene Standard)

Zugelassen sind ausnahmslos Split-Klimageräte, die aus mindestens einer Inneneinheit und einer Außeneinheit bestehen (sogenannte Luft-Luft-Systeme). Diese Systeme trennen den lauten Kompressor (Außenbereich) vom Verdampfer (Innenbereich), was sie flüsterleise und enorm energieeffizient macht. Moderne Inverter-Anlagen senken ihre Leistungsaufnahme auf ein Minimum ab, sobald die Wunschtemperatur erreicht ist. Das schont das Stromnetz und Ihre Geldbörse. Alle offiziellen Kriterien finden Sie direkt auf der Leitseite von Wiener Wohnen: Wiener Wohnen – Klimaanlage installieren. Geeignete Klimaanlagen finden Sie bei uns hier: Split-Klimaanlagen zu günstigen Preisen

2. Unico-Klimaanlagen: Die clevere Alternative ohne Außengerät

Eine beliebte Innovation bei schwierigen Fassaden oder im klassischen Altbau sind Unico-Systeme. Diese Geräte kommen komplett ohne ein externes Außengerät aus und benötigen stattdessen lediglich zwei dezente 162-202 mm Bohrungen nach außen. Sie vereinen alle Komponenten in einem kompakten Innengerät.

⚠️ Wichtiger Hinweis für den Gemeindebau: Wiener Wohnen schreibt für das ordentliche Genehmigungsverfahren zwingend Split-Systeme vor. Mobile Klimageräte oder Monoblock-Systeme, die warme Abluft über geöffnete Fenster oder provisorische Wanddurchführungen abgeben, sind im ordentlichen Verfahren nicht genehmigungsfähig. Sollten Sie jedoch ein privates Objekt oder eine Wohnung im klassischen Wiener Altbau besitzen, wo absolut keine Außeneinheit montiert werden darf, ist das Unico-System die perfekte Rettung. Klimaanlagen ohne Außengerät finden Sie bei uns hier: Klimaanlage ohne Außengerät

Der Genehmigungsprozess: Schritt für Schritt zu Ihrer Klimaanlage

Phase 1
Projektvorbereitung & Unterlagenbeschaffung
Phase 2
Technische Detailplanung & behördliche Vorprüfung
Phase 3
Antragstellung & Prüfung durch Wiener Wohnen
• Sie laden das offizielle Informationspaket digital über das Online-Portal der Stadt Wien herunter. Alternativ fordern Sie es per E-Mail unter hausverwaltung@wrw.wien.gv.at oder telefonisch über die Service-Hotline 05 75 75 75 an.

Sie können auch die bereitgestellten Weiterleitungen unten auf der Seite verwenden!

Sichtbarkeitsprüfung: Ist das Außengerät von der Straße aus einsehbar? Dann holen wir eine erforderliche positive Stellungnahme der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) ein. Vorrangig planen wir die Aufstellung natürlich unsichtbar auf Balkonen, Loggien oder Terrassen.
• Das vollständige Antragsdossier wird gesammelt per E-Mail an hausverwaltung@wrw.wien.gv.at oder per Post übermittelt.
• Da für die Anträge detaillierte technische Angaben nötig sind, binden Sie bereits in dieser Phase uns als Ihren konzessionierten Fachbetrieb ein.Akustischer Nachweis: Unser Techniker erstellt eine präzise Schallimmissionsberechnung am nächsten Nachbarfenster gemäß ÖNORM S 5021.• Wiener Wohnen prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und antwortet innerhalb einer Frist von maximal drei Wochen.
Denkmalschutz & Baurecht: Bei denkmalgeschützten Bauten holen wir die Zustimmung des Bundesdenkmalamtes (BDA) ein und prüfen eine eventuelle Baubewilligungspflicht bei der Baupolizei (MA 37).• Sobald die rechtskräftige schriftliche Zustimmung da ist, starten wir mit der Montage!

Welche Formulare und Dokumente werden benötigt?

⚠️ Das Fehlen einzelner Unterlagen führt zum sofortigen Stillstand des Verfahrens. Für die Einreichung ist folgendes Set zwingend vorgeschrieben:

1. Ansuchen um Einbau einer Klimaanlage: Das offizielle Hauptantragsformular des Mieters.

2. Merkblatt Voraussetzungen Klimageräte: Die verbindliche Einbaurichtlinie, die sowohl von Ihnen als auch von uns als Installationsbetrieb unterzeichnet werden muss.

3. Ergebnisbogen der Schallimmissionen an der Grundstücksgrenze: Der rechnerische Lärmschutznachweis, den unser Techniker für Sie ausfüllt.

Diese drei Dokumente stehen direkt zum Download bereit unter: Wiener Wohnen – Klimaanlage installieren (Formulare).

4. Technisches Datenblatt & Kältemittelspezifikation: Herstellerdokumentation über Energieeffizienz und das umweltfreundliche Kältemittel (z. B. R32 gemäß F-Gase-Verordnung).

5. Maßstabsgetreue Skizze des Aufstellungsorts: Grafische Darstellung der Position von Innen- und Außengerät sowie der Leitungswege.

⚠️ Im Bedarfsfall kommen hinzu: Stellungnahmen der MA 19 (Stadtbild), des Bundesdenkmalamtes (bei Denkmalschutz) oder eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung (z. B. bei freistehenden Aufstellungen auf Flachdächern).

Unser Rundum-Sorglos-Paket: Was wir für Sie übernehmen

Illustration: Vorteilspaket

Im Installations-Paket inkludiert

  • Gratis Wegzeit in Wien
  • Gratis Entsorgung des alten Gerätes
  • Gratis Besichtigung
  • Ratenzahlung / Finanzierung auf Wunsch
  • Entsprechende Herstellergarantie
  • 3 Jahre B-GAS Gewährleistung

Alles aus einer Hand!

  • Antragstellung auf Genehmigung
    bei Stadt Wien – Wiener Wohnen
  • Projektplanung und Beratung
  • Komplettinstallation der Anlage
  • Elektroarbeiten
  • Bau-/ Bohrarbeiten
  • Inbetriebnahme durch qualifiziertes Fachpersonal

Die Installation einer Klimaanlage im Gemeindebau erfordert höchste technische Präzision und rechtliche Absicherung. Als konzessionierte Kälte- und Klimatechnikfirma übernehmen wir die gesamte Bürokratie und Organisation und bieten Ihnen ein echtes Full-Service-Angebot:

  • Kältetechnische Dimensionierung: Wir berechnen die exakte Kühllast basierend auf Raumgröße, Ausrichtung und Dämmstandard, um Über- oder Unterdimensionierungen zu vermeiden. Gerade bei Dachgeschosswohnungen planen wir den erhöhten Kühlbedarf perfekt ein.
  • Akustische Simulation (ÖNORM S 5021): Wir wählen flüsterleise Geräte mit Nachtmodus aus und füllen den geforderten Ergebnisbogen aus. Zudem sorgen wir durch spezielle Schwingungsdämpfer (Gummipuffer) für eine vollständige Körperschallentkopplung am Mauerwerk.
  • Regulatorische Unterstützung: Wir bereiten alle Unterlagen für Wiener Wohnen, die MA 19 oder MA 37 vor und unterzeichnen das nötige Voraussetzungen-Merkblatt.
  • Saubere Montage & Kondensatmanagement: Wir führen staubfreie Kernbohrungen durch und verlegen ein geschlossenes Kondensatsystem. Mit einem mechanisch gegen Austrocknung gesicherten Unterputzsiphon verhindern wir das Eindringen von Kanalgasen und Keimen und schützen die Fassade vor Schäden.
  • Inbetriebnahme, Wartung & Service: Sie erhalten ein offizielles Inbetriebnahmeprotokoll für Wiener Wohnen und Ihre Versicherung. Auch die gesetzliche jährliche Wartung und Dichtheitsprüfung übernehmen wir gerne für Sie verlässlich.

Wirtschaftlicher Geheimtipp: Kühlen im Sommer, günstig Heizen im Winter!

Der staatliche Handwerkerbonus ist per 28. Februar 2026 ersatzlos ausgelaufen. Dennoch amortisiert sich eine moderne Inverter-Split-Klimaanlage heute schneller denn je!

Der Grund: Die Geräte lassen sich in den Übergangsmonaten (Herbst und Frühling) als hocheffiziente Luft-Luft-Wärmepumpen zum Heizen nutzen. Moderne Split-Systeme erreichen im Heizbetrieb einen sensationellen Leistungskoeffizienten (COP) von bis zu 4 oder 5. Das bedeutet: Aus nur 1 kWh Strom erzeugt die Anlage bis zu 4 bis 5 kWh wohlige Wärme! In der Übergangszeit ist das Heizen mit dieser Technologie wesentlich kostengünstiger als mit herkömmlichen Gasthermen oder der Wiener Fernwärme.

Gibt es Ausschlussgründe?

Ja, in manchen Bereichen bleibt der Einbau untersagt:

  • Eine Installation für reine Lagerflächen oder PKW-Stellplätze ist generell nicht möglich.
  • Bestimmte Wohnhausanlagen, die baulich als Passivhäuser konzipiert sind oder über eine integrierte passive Kühlung verfügen, sind komplett ausgenommen. Dazu gehören aktuell die folgenden Adressen:
    • 4. Bezirk (Wieden): Schäffergasse 10-12
    • 5. Bezirk (Margareten): Schönbrunner Straße 76
    • 10. Bezirk (Favoriten): Franz-Schreker-Gasse 1
    • 14. Bezirk (Penzing): Hütteldorfer Straße 252

Fühlen Sie sich mit dem Antragstellen überfordert? Keine Sorge, wir übernehmen von der Antragstellung bis hin zur Montage alles aus einer Hand!

Wir helfen Ihnen weiter! Jetzt Beratung anfragen!

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Klimaanlage selbst montieren, um Kosten zu sparen?

Nein, das ist rechtlich ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorgaben schreiben zwingend vor, dass sämtliche Planungs- und Montagearbeiten ausschließlich durch eine konzessionierte Kälte- und Klimatechnikfirma ausgeführt werden dürfen. Da bereits für die Einreichung detaillierte technische Angaben und Berechnungen in den Formularen verlangt werden, ist die Zusammenarbeit mit uns als Fachbetrieb von der ersten Phase an zwingend erforderlich. Eine Eigenmontage gilt als schwerwiegende Besitzstörung.

Wie laut darf das Außengerät sein?

Der Lärmschutz ist streng geregelt. In städtischen Wohngebieten (Kategorie 3) gelten am Nachbarfenster maximale Beurteilungspegel von 50 dB am Tag, 45 dB am Abend und strikte 40 dB in den schutzbedürftigen Nachtstunden. Das wird durch unsere akustische Simulation im Vorfeld genau berechnet.

Übernimmt Wiener Wohnen einen Teil der Kosten?

Nein. Sämtliche Kosten für Anschaffung, Montage, Strom, Wartung und eventuelle Rückbauten trägt zu 100 % der Mieter. Eine Mietzinsminderung ist ausgeschlossen. Allerdings fördert die Stadt Wien den nachträglichen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzmaßnahmen (Rollläden/Jalousien) mit 50 % der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.500 €.

Was passiert, wenn das Gebäude saniert wird?

Sollte eine thermische Sanierung der Fassade oder eine Dachreparatur anstehen, muss das Außengerät auf Kosten des Mieters temporär demontiert werden. Keine Sorge: Wir planen die Leitungswege von Anfang an mit leicht zugänglichen Absperrventilen. So lässt sich das Kältemittel im Pump-Down-Verfahren absaugen und das Gerät schnell und kostenschonend demontieren.

Gilt die Erleichterung auch für Geschäftslokale im Gemeindebau?

Ja! Der Entfall der medizinischen Nachweispflicht gilt ab dem 20. Mai 2026 gleichermaßen für die rund 5.000 im Wiener Gemeindebau eingemieteten Gewerbebetriebe und Geschäftslokale. Es gelten dieselben technischen und akustischen Rahmenbedingungen wie im privaten Wohnbereich.

Wie lange dauert es, bis Wiener Wohnen den Antrag geprüft hat?

Sobald wir gemeinsam alle technischen Daten erhoben, eventuelle behördliche Stellungnahmen eingeholt und das vollständige Antragsdossier per E-Mail oder Post eingereicht haben, läuft die Frist. Wiener Wohnen prüft die Unterlagen auf Konformität mit den Richtlinien und übermittelt dem Mieter innerhalb einer Frist von maximal drei Wochen eine verbindliche schriftliche Rückmeldung.

Sind auch mobile Klimageräte oder Monoblock-Systeme über dieses Verfahren erlaubt?

Nein. Im ordentlichen Genehmigungsverfahren von Wiener Wohnen sind mobile Klimageräte oder Monoblock-Systeme, welche die warme Abluft über geöffnete Fenster oder provisorische Wanddurchführungen abgeben, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Zugelassen sind ausnahmslos fix installierte Split-Klimageräte (Luft-Luft-Systeme), bestehend aus mindestens einer Innen- und einer Außeneinheit, da nur diese die geforderte hohe Energieeffizienz aufweisen.

Fallen neben den Anschaffungs- und Montagekosten noch andere Gebühren an?

Ja, dessen sollte man sich bei der Budgetplanung bewusst sein. Sofern die Außenwand oder das Dach im Eigentum von Wiener Wohnen stehen, kann eine einmalige Flächenmiete für die Beanspruchung dieser Flächen fällig werden. Sollte das Außengerät straßenseitig montiert werden müssen und dabei in den öffentlichen Luftraum (zum Beispiel über einen Gehsteig) hineinragen, schreibt das Gebrauchsabgabengesetz zudem eine jährliche Wiener Gebrauchsabgabe vor.

Welche technischen Anforderungen gelten für das Kondensatwasser?

Da im Sommer im Innengerät (und beim Heizen im Winter am Außengerät) mehrere Liter Kondenswasser pro Tag anfallen, ist ein geschlossenes Kondensatmanagement Pflicht. Die Kondensatleitung muss von uns mit einem kontinuierlichen Gefälle verlegt werden, um einen Rückstau und Wasserschäden zu verhindern. Bei der Einleitung in das häusliche Abwassersystem installieren wir zudem einen speziellen Unterputzsiphon, der mechanisch gegen Austrocknen gesichert ist. Dadurch wird verhindert, dass Kanalgase und Keime in das Klimagerät und somit in Ihre Raumluft gelangen. Ein freies Abtropfen an der Fassade ist streng verboten.

Sind auch mobile Klimageräte oder Monoblock-Systeme über dieses Verfahren erlaubt?

Nein. Im ordentlichen Genehmigungsverfahren von Wiener Wohnen sind mobile Klimageräte oder Monoblock-Systeme, welche die warme Abluft über geöffnete Fenster oder provisorische Wanddurchführungen abgeben, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Zugelassen sind ausnahmslos fix installierte Split-Klimageräte (Luft-Luft-Systeme), bestehend aus mindestens einer Innen- und einer Außeneinheit, da nur diese die geforderte hohe Energieeffizienz aufweisen.

Welches Kältemittel wird verwendet und ist es sicher?

Standardmäßig setzen wir auf das moderne und umweltfreundliche Kältemittel R32, welches eine sehr hohe Kälteleistung aufweist. Da R32 gemäß der F-Gase-Verordnung in die Sicherheitsklasse A2L (schwer entflammbar) eingestuft ist, planen wir als zertifizierter Fachbetrieb bei der Aufstellung präzise und normgerechte kältetechnische Sicherheitsabstände ein, um absolute Betriebssicherheit zu garantieren.

Muss der Vermieter beziehungsweise Wiener Wohnen das Formular auch unterschreiben?

Ja. Für das Verfahren ist das sogenannte „Merkblatt Voraussetzungen Klimageräte“ erforderlich, welches die verbindlichen technischen und rechtlichen Einbaurichtlinien zusammenfasst. Dieses Dokument muss sowohl von Ihnen als Mieter als auch von uns als ausführendem Installationsbetrieb rechtsgültig unterzeichnet und mit eingereicht werden. Das eigentliche Hauptansuchen wird vom Mieter unterzeichnet.

Nützliche Links

Ansuchen um Einbau einer Klimaanlage– Das offizielle Hauptantragsformular
Merkblatt mit den Voraussetzungen– Voraussetzungen für die Genehmigung zur Errichtung von Klimaanlagen in Wohnhausanlagen der Stadt Wien – Wiener Wohnen
Ergebnisbogen der Schallimmissionen an der Grundstücksgrenze– Anleitung zur Einschätzung der Belästigungen der Schallimmissionen von einzelnen haustechnischen Anlagen mit Dauergeräuschen an den Nachbargrenzen in Bezug zu § 61 BO
Antrag Stellungnahme der MA 19 (Stadtbildpflege)– Zwingend erforderlich, wenn das Außengerät von der Straßenseite aus sichtbar ist
Antrag Stellungnahme des BDA (Bundesdenkmalamt) (Online Antrag)

Antrag Stellungnahme des BDA (Bundesdenkmalamt) (Dokument Download)
– Zwingend erforderlich, wenn es sich um ein Denkmalgeschütztes Gebäue handelt
Artikel “Neues aus dem Gemeindebau”– Artikel zur mit 20.05 in Kraft tretenden Gesetzesänderung

Offiziele Behördenwege

Stadt Wien – Wiener Wohnen (Hauserwaltung)Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung)Magistratsabteilung 37 (Baupolizei)Bundesdenkmalamt (BDA)
E-Mail: hausverwaltung@wrw.wien.gv.atE-Mail:
post@ma19.gv.at
E-Mail:
post@ma37wien.gv.at
E-Mail:
service@bda.gv.at
Service-Hotline: 05 75 75 75Telefonnummer: 01 4000 88916Telefonnummer: 01 4000 8037Telefonnummer: 01 53415 0
Adresse: Rosa-Fischer-Gasse 2
1030 Wien
Adresse: Niederhofstraße 21-23,
1120 Wien
Adresse: Dresdner Straße 73-75, 1200 WienAdresse: Hofburg, Säulenstiege,
1010 Wien

Weiterführende Informationen

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