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Sicherheit für Ihr Zuhause: GK71 Gasdichtheitsprüfung gemäß ÖVGW-Richtlinien


Warum ist die GK71-Prüfung notwendig?

Jede Gasanlage altert. Materialermüdung oder Korrosion können über die Jahre zu minimalen Undichtigkeiten führen. Um die Sicherheit der Bewohner und des Gebäudes zu gewährleisten, schreibt die ÖVGW-Richtlinie GK71 vor, dass alle Gasanlagen alle 15 Jahre durch ein konzessioniertes Fachunternehmen überprüft werden müssen.


Was genau wird bei der GK71-Prüfung überprüft?

Die Überprüfung ist umfassend und deckt den Weg des Gases vom Hausanschluss bis zum Abgasweg ab. Dazu gehören:

  • Leitungen: Verteilungsleitung, Verbrauchsleitung und Geräteanschlussleitung.
  • Armaturen: Gaszähleranlage, Absperreinrichtungen und Gasdruckregler.
  • Sicherheit: Sicherheitseinrichtungen und die Verbrennungsluftversorgung.
  • Abgas: Die ordnungsgemäße Abgasführung der Gasgeräte.
  • Geräte: Überprüfung der Gasgeräte und Gasmotoren selbst.

Der Prüfablauf: In zwei Schritten zur Sicherheit

1. Die Dichtheitsprüfung

Zuerst wird die Anlage mit einem speziellen Messgerät auf absolute Dichtheit geprüft.

  • Ergebnis positiv: Alles ist in Ordnung, Sie erhalten einen positiven Befund.
  • Ergebnis negativ: Wird ein Druckabfall festgestellt, folgt zwingend der zweite Schritt.

2. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Hierbei ermitteln unsere Techniker die exakte Leckrate in Litern pro Stunde (l/h). Je nach Höhe des Gasverlusts ergeben sich unterschiedliche Handlungsnotwendigkeiten:

Leckrate (l/h)EinstufungErforderliche Maßnahme
Unter 0,2 l/hGebrauchsfähigKeine Maßnahme erforderlich.
0,2 bis 1,0 l/hVerminderte GebrauchsfähigkeitSanierung innerhalb von 6 Monaten.
Über 1,0 bis 5,0 l/hVerminderte GebrauchsfähigkeitSanierung innerhalb von 1 Monat.
Über 5,0 l/hNicht gebrauchsfähigSofortige Sperre der Leitung und Erneuerung.

Die Lösung bei Undichtheit: Abdichten ohne Stemmen

Sollte Ihre Gasleitung eine Leckrate zwischen 0,2 und 5,0 l/h aufweisen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Wände aufgerissen werden müssen.

Dank moderner Innensanierungs-Verfahren können wir Gasleitungen von innen abdichten. Dabei wird ein spezielles Dichtmittel in die Leitung gepresst, das kleinste Leckagen zuverlässig verschließt.

  • Vorteil: Keine Stemmarbeiten, kein Schmutz, deutlich geringere Kosten und die Gaszufuhr ist schnell wieder hergestellt.

👨🏼‍🔧 Profi-Tipps für Immobilieneigentümer & Mieter

1. Das “Prüfbuch” führen

Bewahren Sie das Prüfprotokoll (den Befund) sorgfältig auf. Im Falle eines Schadens ist dies Ihr Nachweis gegenüber der Gebäudeversicherung, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Ohne gültigen GK71-Befund kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

2. Barrierefreier Zugang spart Zeit und Geld

Die Prüfung umfasst die gesamte Anlage. Stellen Sie sicher, dass der Techniker am Tag des Termins ungehinderten Zugang zu folgenden Bereichen hat:

  • Gaszähler (oft im Keller oder in einer Nische im Flur)
  • Alle Gasgeräte (Therme, Gasherd, Konvektoren)
  • Absperreinrichtungen (Hähne hinter Verkleidungen)

3. Wer trägt die Kosten?

  • In Mietwohnungen: Die Kosten für die Überprüfung (Wartung/Kontrolle) können je nach Mietvertrag als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
  • Reparaturen: Sollte die Leitung undicht sein und saniert werden müssen (z. B. Innensanierung), ist dies in der Regel Sache des Eigentümers/Vermieters, da es die Substanz des Hauses betrifft.

4. Den Termin nicht hinauszögern

Viele Netzbetreiber fordern den Befund nach Ablauf der 15 Jahre aktiv ein. Werden die Fristen ignoriert, kann der Netzbetreiber aus Sicherheitsgründen die Gaszufuhr zum Gebäude sperren. Es lohnt sich, den Termin bereits 2–3 Monate vor Ablauf der Frist zu planen.

5. Achten Sie auf die Zertifizierung

Nicht jeder Handwerker darf diese Prüfung rechtssicher abnehmen. B-GAS ist ein offizielles konzessioniertes Installationsunternehmen. Unser Prüfstempel wird von den Behörden und Gasversorgern anerkannt.


Ihr Check-up durch B-GAS

Die 15-Jahres-Frist rückt näher oder Sie haben einen Bescheid von Ihrem Netzbetreiber erhalten? Vertrauen Sie auf Erfahrung. Unsere Fachkräfte führen die GK71-Prüfung fachgerecht durch, erstellen die nötigen Befunde und beraten Sie bei Bedarf zu Sanierungsmöglichkeiten.

Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns noch heute!

⚠️ Schlaufuchs: Wussten Sie, dass die Dichtheit meist mit dem Betriebsdruck des Gases oder einem erhöhten Prüfdruck getestet wird? Moderne Messgeräte erlauben uns dabei eine Präzision bis auf die Nachkommastelle

Unser Preis

€ 84,-  inkl. MwSt. pro ½h Arbeitszeit

Benötigt Ihre Gasanlage eine GK71 Gasdichtheitsprüfung? Kontaktieren Sie uns heute noch unter einer dieser Möglichkeiten!

Wir helfen Ihnen weiter!

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Bin ich gesetzlich zur GK71-Prüfung verpflichtet?

Ja. In Österreich ist die wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen gemäß der ÖVGW-Richtlinie GK71 gesetzlich vorgeschrieben. Alle 15 Jahre muss die gesamte Anlage ab dem Hausanschluss von einem Experten auf Sicherheit und Dichtheit geprüft werden.

Was passiert, wenn ich die 15-Jahres-Frist versäume?

Die Netzbetreiber führen Buch über die Prüffristen. Sollten Sie keinen gültigen Befund vorlegen können, ist der Netzbetreiber aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Gaszufuhr zu sperren. Zudem riskieren Sie im Schadensfall Ihren Versicherungsschutz.

Muss bei einer undichten Leitung sofort die Wand aufgerissen werden?

Nicht unbedingt. Wenn die Leckrate zwischen 0,2 und 5,0 Litern pro Stunde liegt, können wir oft eine Innensanierung durchführen. Dabei wird ein spezielles Dichtmittel in die Leitung gefüllt, das kleine Risse von innen verschließt – ganz ohne Stemmarbeiten und Schmutz.

Wer muss die Kosten für die Prüfung und etwaige Reparaturen tragen?

Prüfungsgebühr: Diese wird oft als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt (je nach Mietvertrag).

Reparaturen/Sanierung: Da die Gasleitungen zur Substanz des Gebäudes gehören, ist für die Instandsetzung (z. B. das Abdichten der Rohre) im Regelfall der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig

Wie lange dauert eine GK71-Überprüfung?

In der Regel dauert die Überprüfung für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung etwa 1 bis 2 Stunden, sofern alle Bereiche (Zähler, Therme, Leitungen) frei zugänglich sind. Wir berechnen unsere Leistung fair pro halbe Stunde Arbeitszeit.

Was muss ich für den Termin vorbereiten?

Damit die Prüfung reibungslos und kosteneffizient abläuft, sorgen Sie bitte für freien Zugang zu:

  • Dem Gaszähler (Keller, Flurnische)
  • Allen Gasgeräten (Therme, Herd, Konvektoren)
  • Absperrhähnen (auch hinter Verkleidungen)
Erhalte ich ein offizielles Dokument für die Behörden?

Ja. Als konzessioniertes Fachunternehmen stellt B-GAS einen offiziellen Prüfbefund aus. Dieser dient als Nachweis für den Netzbetreiber, die Baubehörde und Ihre Versicherung.

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